6 Ca 257/11•Arbeitsgericht Bielefeld, 2011-05-04, 6 Ca 257/11
Arbeitsgericht Bielefeld, 2011-05-04, 6 Ca 257/11
6 Ca 257/11Arbeitsgericht04.05.2011
Regest
Die Tätigkeit eines Lehrers an einer griechischen Schule in Deutschland ist keine hoheitliche Aufgabe der Republik Griechenland. Für Streitigkeiten aus diesem Arbeitsverhältnis ist das deutsche Recht maßgeblich.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bielefeld — 6 Ca 257/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-04
Aktenzeichen: 6 Ca 257/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2011:0504.6CA257.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: GVG § 20 Abs. 2
Leitsätze
Die Tätigkeit eines Lehrers an einer griechischen Schule in Deutschland ist keine hoheitliche Aufgabe der Republik Griechenland.
Für Streitigkeiten aus diesem Arbeitsverhältnis ist das deutsche Recht maßgeblich.
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.491,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB auf 1.779,55 € seit dem 01.11.2010, sowie auf jeweils weitere 355,91 € seit dem 01.12.2010 und 01.01.2011 und 743,68 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.01.2011 sowie 2.872,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.01.2011 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
4. Der Streitwert wird auf 6.107,18 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.