Arbeitsgericht Bielefeld, 2015-01-21, 3 Ca 1553/14

3 Ca 1553/14Arbeitsgericht21.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bielefeld — 3 Ca 1553/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-21

Aktenzeichen: 3 Ca 1553/14

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2015:0121.3CA1553.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: AVR des Caritasverbandes, BAT, TVÖD

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.593,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 26.06.2014 zu zahlen.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.349,90 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 08.12.2014 zu zahlen.

  • 3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die Vergütung entsprechend der Entgeltgruppe E9 des TVÖD Bund/Land zu gewähren und die entsprechenden in dieser Vergütungsgruppe zu gewährenden Entgelterhöhungen an den Kläger weiterzugeben.

  • 4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 5. Der Streitwert wird auf 16.919,28 € festgesetzt.

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