3 Ca 1058/18•Arbeitsgericht Bielefeld, 2018-10-17, 3 Ca 1058/18
Arbeitsgericht Bielefeld, 2018-10-17, 3 Ca 1058/18
3 Ca 1058/18Arbeitsgericht17.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bielefeld — 3 Ca 1058/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-17
Aktenzeichen: 3 Ca 1058/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2018:1017.3CA1058.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
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1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin beginnend ab dem 01.12.2017 nach der Entgeltgruppe 2 des Anhangs zu Teil A § 11 a – Eingruppierungsverzeichnis zum TVöD-NRW zu vergüten und die Bruttonachzahlungsbeträge ab dem 01. des jeweiligen folgenden Kalendermonats mit 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
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2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 42 Prozent und die Beklagte zu 58 Prozent.
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4. Der Streitwert wird auf 6.611,62 EUR festgesetzt.
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