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3 BV 49/22•Arbeitsgericht Bielefeld, 2022-10-12, 3 BV 49/22
3 BV 49/22Arbeitsgericht12.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-12
Aktenzeichen: 3 BV 49/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2022:1012.3BV49.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Betriebsratswahl vom 24. Mai 2022 wird für unwirksam erklärt. Der weitergehende Antrag der Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.
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