Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
3 Ca 1919/19•Arbeitsgericht Bonn, 2020-02-27, 3 Ca 1919/19
3 Ca 1919/19Arbeitsgericht27.02.2020
Einzelfallentscheidung zur Sozialauswahl
Entscheidungsdatum: 2020-02-27
Aktenzeichen: 3 Ca 1919/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2020:0227.3CA1919.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 und 3 KSchG
Einzelfallentscheidung zur Sozialauswahl
Das Arbeitsverhältnis der Parteien ist nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 27.09.2019 beendet worden.
Die Beklagte beschäftigt den Kläger bis zur rechtskräftigen Beendigung des Kündigungsschutzverfahrens vertragsgemäß weiter.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Streitwert: 87.675,88 EUR.
Eine gesonderte Zulassung der Berufung gem. § 64 Abs. 3 ArbGG erfolgt nicht.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.