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1 Ca 456/21•Arbeitsgericht Bonn, 2021-05-27, 1 Ca 456/21
1 Ca 456/21Arbeitsgericht27.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-27
Aktenzeichen: 1 Ca 456/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2021:0527.1CA456.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das im Rechtsweg zuständige Landgericht C., Kammer für Handelssachen, verwiesen.
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