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2 Ca 2465/20•Arbeitsgericht Bonn, 2021-06-02, 2 Ca 2465/20
2 Ca 2465/20Arbeitsgericht02.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-02
Aktenzeichen: 2 Ca 2465/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2021:0602.2CA2465.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 03.12.2020 weder außerordentlich und fristlos noch ordentlich fristgerecht aufgelöst ist.
Die Kosten des Rechtstreits hat die Beklagte zu tragen.
Der Streitwert wird auf 6.600,- EUR festgesetzt.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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