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1 Ca 852/23•Arbeitsgericht Bonn, 2023-11-23, 1 Ca 852/23
1 Ca 852/23Arbeitsgericht23.11.2023
"Erzieher, die in einer Einrichtung mit einem sog. offenen Konzept tätig sind, sind in EG S 8b TVöd (VKA) eingruppiert, wenn in der (einzigen) Gruppe mit einem Anteil von mindestens 15% Jugendliche und Kinder mit erhöhtem Förderbedarf vertreten sind"
Entscheidungsdatum: 2023-11-23
Aktenzeichen: 1 Ca 852/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2023:1123.1CA852.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
"Erzieher, die in einer Einrichtung mit einem sog. offenen Konzept tätig sind, sind in EG S 8b TVöd (VKA) eingruppiert, wenn in der (einzigen) Gruppe mit einem Anteil von mindestens 15% Jugendliche und Kinder mit erhöhtem Förderbedarf vertreten sind"
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger seit dem 01.07.2022 nach der Entgeltgruppe S8b TVöD-VKA (SuE) einzugruppieren und zu vergüten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Wert des Streitgegenstands wird auf 19.628,28 EUR festgesetzt.
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