2 Ca 496/91•Arbeitsgericht Bochum, 1991-06-25, 2 Ca 496/91
Arbeitsgericht Bochum, 1991-06-25, 2 Ca 496/91
2 Ca 496/91Arbeitsgericht25.06.1991
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bochum — 2 Ca 496/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-06-25
Aktenzeichen: 2 Ca 496/91
ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:1991:0625.2CA496.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, daß das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die am 08.03 .1991 zugegangene fristlose Kündigung der Beklagten vom 08 .03 .1991 auf gelöst worden ist noch durch die fristgemäße Kündigung der Beklagten vom 08 .03 .1991- zum 30.06.1991 aufgelöst wird.
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- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger tatsächlich weiterzubeschäftigen .
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- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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- Der Streitwert wird auf 16.950-- DM festgesetzt .
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