2 Ca 657/07•Arbeitsgericht Bochum, 2007-06-12, 2 Ca 657/07
Arbeitsgericht Bochum, 2007-06-12, 2 Ca 657/07
2 Ca 657/07Arbeitsgericht12.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bochum — 2 Ca 657/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-12
Aktenzeichen: 2 Ca 657/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2007:0612.2CA657.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht auf Grund der Befristung in dem Arbeitsvertrag vom 20.12.2006 beendet wird, sondern über den 31.12.2007 hinaus fortbesteht.
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- Das beklagte Land wird verurteilt, die Klägerin über den 31.12.2007 hinaus für die Dauer des Rechtsstreits als Angestellte zu unveränderten Bedingungen weiter zu beschäftigen.
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- Das beklagte Land trägt die Kosten.
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- Der Streitwert wird auf 7.600,00 € festgesetzt.
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