Arbeitsgericht Bochum, 2007-06-12, 2 Ca 657/07

2 Ca 657/07Arbeitsgericht12.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bochum — 2 Ca 657/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-12

Aktenzeichen: 2 Ca 657/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2007:0612.2CA657.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht auf Grund der Befristung in dem Arbeitsvertrag vom 20.12.2006 beendet wird, sondern über den 31.12.2007 hinaus fortbesteht.
    1. Das beklagte Land wird verurteilt, die Klägerin über den 31.12.2007 hinaus für die Dauer des Rechtsstreits als Angestellte zu unveränderten Bedingungen weiter zu beschäftigen.
    1. Das beklagte Land trägt die Kosten.
    1. Der Streitwert wird auf 7.600,00 € festgesetzt.

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