Arbeitsgericht Bochum, 2011-03-31, 3 Ca 2843/10

3 Ca 2843/10Arbeitsgericht31.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bochum — 3 Ca 2843/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-31

Aktenzeichen: 3 Ca 2843/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2011:0331.3CA2843.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15313,54 EUR brutto (i.W.: Fünfzehntausenddreihundertdreizehn 54/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

aus 792,11 EUR seit dem 02.09.2010,

aus weiteren 2904,41 EUR seit dem 02.10.2010,

aus weiteren 2904,41 EUR seit dem 02.11.2010,

aus weiteren 2904,41 EUR seit dem 02.12.2010,

aus weiteren 2904,14 EUR seit dem 02.01.2011 und

aus weiteren 2904,41 EUR seit dem 02.02.2011 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 15313,54 EUR festgesetzt.

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