Arbeitsgericht Bochum, 2015-05-27, 5 Ca 24/15

5 Ca 24/15Arbeitsgericht27.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bochum — 5 Ca 24/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-27

Aktenzeichen: 5 Ca 24/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2015:0527.5CA24.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnungen vom 18.12.2014, 05.02.2015 und 26.02.2015 aus der Personalakte zu entfernen.
    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch Kündigung vom 12.03.2015 aufgelöst worden ist.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 14.000 € festgesetzt.

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