5 Ca 24/15•Arbeitsgericht Bochum, 2015-05-27, 5 Ca 24/15
Arbeitsgericht Bochum, 2015-05-27, 5 Ca 24/15
5 Ca 24/15Arbeitsgericht27.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bochum — 5 Ca 24/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-27
Aktenzeichen: 5 Ca 24/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2015:0527.5CA24.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnungen vom 18.12.2014, 05.02.2015 und 26.02.2015 aus der Personalakte zu entfernen.
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch Kündigung vom 12.03.2015 aufgelöst worden ist.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 14.000 € festgesetzt.
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