Arbeitsgericht Bochum, 2015-08-12, 3 Ca 895/15

3 Ca 895/15Arbeitsgericht12.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bochum — 3 Ca 895/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-12

Aktenzeichen: 3 Ca 895/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2015:0812.3CA895.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.249,69 € brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.152,60 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2015 zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.249,69 € brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.152,60 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2015 zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.249,69 € brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.152,60 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2015 zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.249,69 € brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.152,60 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.04.2015 zu zahlen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.388,36 € festgesetzt.

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