Arbeitsgericht Bochum, 2016-06-08, 3 Ca 38/16

3 Ca 38/16Arbeitsgericht08.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bochum — 3 Ca 38/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-08

Aktenzeichen: 3 Ca 38/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2016:0608.3CA38.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.273,06 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 979,14 € seit dem 14.01.2016 und aus einem weiteren Betrag in Höhe von 293,92 € seit dem 07.06.2016 zu zahlen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 1.273,06 € festgesetzt.

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