3 BV 48/16•Arbeitsgericht Bochum, 2017-03-08, 3 BV 48/16
Arbeitsgericht Bochum, 2017-03-08, 3 BV 48/16
3 BV 48/16Arbeitsgericht08.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bochum — 3 BV 48/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-08
Aktenzeichen: 3 BV 48/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2017:0308.3BV48.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass die Zustimmung zur Versetzung der Arbeitnehmerin T in das Warenserviceteam (WST) als erteilt gilt.
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Das Verfahren wird bezüglich der Umgruppierung der Arbeitnehmerin S in die Lohngruppe L II a nach Maßgabe des Lohntarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom 29.06.2011 wegen Antragsrücknahme eingestellt.
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Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
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