Arbeitsgericht Bochum, 2017-03-08, 3 BV 48/16

3 BV 48/16Arbeitsgericht08.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bochum — 3 BV 48/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-08

Aktenzeichen: 3 BV 48/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2017:0308.3BV48.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die Zustimmung zur Versetzung der Arbeitnehmerin T in das Warenserviceteam (WST) als erteilt gilt.

  2. Das Verfahren wird bezüglich der Umgruppierung der Arbeitnehmerin S in die Lohngruppe L II a nach Maßgabe des Lohntarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom 29.06.2011 wegen Antragsrücknahme eingestellt.

  3. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.