Arbeitsgericht Bochum, 2017-05-03, 3 Ca 1779/16

3 Ca 1779/16Arbeitsgericht03.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bochum — 3 Ca 1779/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-03

Aktenzeichen: 3 Ca 1779/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2017:0503.3CA1779.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 770,40 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 85,60 € seit dem 01.09.2016, 04.10.2016, 02.11.2016, 01.12.2016, 02.01.2017, 01.02.2017, 01.03.2017, 03.04.2017 und 02.05.2017 zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 762,70 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2016 zu zahlen.
    1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin ein Tarifentgelt der Tarifgruppe BG1 ab dem sechsten Berufsjahr des Gehaltstarifvertrages zwischen dem Handelsverband Nordrhein-Westfalen und ver.di vom 18.08.2015 in Höhe von derzeit 1.976,80 € zu zahlen.
    1. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird 3.741,58 € festgesetzt.

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