4 Ca 930/17•Arbeitsgericht Bochum, 2017-10-19, 4 Ca 930/17
Arbeitsgericht Bochum, 2017-10-19, 4 Ca 930/17
4 Ca 930/17Arbeitsgericht19.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bochum — 4 Ca 930/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-19
Aktenzeichen: 4 Ca 930/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2017:1019.4CA930.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 13.03.2017 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
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- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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- Der Streitwert wird auf 3.000,00 EURO festgesetzt.
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