Arbeitsgericht Bochum, 2017-10-19, 4 Ca 930/17

4 Ca 930/17Arbeitsgericht19.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bochum — 4 Ca 930/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-19

Aktenzeichen: 4 Ca 930/17

ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2017:1019.4CA930.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 13.03.2017 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
    1. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    1. Der Streitwert wird auf 3.000,00 EURO festgesetzt.

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