3 Ca 27/19•Arbeitsgericht Bochum, 2019-05-08, 3 Ca 27/19
Arbeitsgericht Bochum, 2019-05-08, 3 Ca 27/19
3 Ca 27/19Arbeitsgericht08.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bochum — 3 Ca 27/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-08
Aktenzeichen: 3 Ca 27/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2019:0508.3CA27.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger auch über dem Monat Februar 2018 hinaus einen ungekürzten Garantiebetrag in Höhe von 94,39 € zu zahlen und den gekürzten Betrag von monatlich 30,06 € bis Ende 2018 und ab Januar 2019 monatlich 39,57 €, insgesamt bis Februar 2019 also 379,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf jeweils 30,06 € ab dem Ersten eines Monats, beginnend mit dem Monat März 2018 bis Dezember 2018 und auf 39,57 € ab dem Ersten eines Monats, beginnend mit dem Monat Januar 2019 an den Kläger nachzuzahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Der Streitwert wird auf 775,44 € festgesetzt.
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Die Berufung für die Beklagte wird zugelassen.
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