Arbeitsgericht Bocholt, 2002-06-13, 3 Ca 1865/01

3 Ca 1865/01Arbeitsgericht13.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bocholt — 3 Ca 1865/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-13

Aktenzeichen: 3 Ca 1865/01

ECLI: ECLI:DE:ARBGBOH:2002:0613.3CA1865.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, das Arbeitsverhältnis für den Monat Mai 2001 einschließlich des Urlaubsanspruches abzurechnen.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7/10, die Beklagte zu 3/10.

  4. Der Streitwert wird auf 1.700,00 DM = 869,20 € festgesetzt.

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