3 Ca 1865/01•Arbeitsgericht Bocholt, 2002-06-13, 3 Ca 1865/01
Arbeitsgericht Bocholt, 2002-06-13, 3 Ca 1865/01
3 Ca 1865/01Arbeitsgericht13.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bocholt — 3 Ca 1865/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-13
Aktenzeichen: 3 Ca 1865/01
ECLI: ECLI:DE:ARBGBOH:2002:0613.3CA1865.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, das Arbeitsverhältnis für den Monat Mai 2001 einschließlich des Urlaubsanspruches abzurechnen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7/10, die Beklagte zu 3/10.
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Der Streitwert wird auf 1.700,00 DM = 869,20 € festgesetzt.
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