Arbeitsgericht Bocholt, 2008-12-05, 1 BV 17/08

1 BV 17/08Arbeitsgericht05.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bocholt — 1 BV 17/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-05

Aktenzeichen: 1 BV 17/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGBOH:2008:1205.1BV17.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

    1. Der Direktor des Arbeitsgerichts Herne, Herr A, wird zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle zu Maßnahmen der Berufungsbildung (§ 97 Abs. 2 BetrVG) und Maßnahmen des Gesundheitsschutzes (§ 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG) gemäß Entwurf des Betriebsrats einer "Betriebsvereinbarung zu Maßnahmen der Berufsbildung (§ 97

Abs. 2 BetrVG) im Vertrieb" eingesetzt und die Zahl der Besitzer auf je zwei festge setzt.

    1. Der weitergehende Antrag wird abgewiesen.
    1. Der Hilfsantrag wird abgewiesen.

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