Arbeitsgericht Bocholt, 2017-05-12, 2 Ca 1501/16

2 Ca 1501/16Arbeitsgericht12.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bocholt — 2 Ca 1501/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-12

Aktenzeichen: 2 Ca 1501/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGBOH:2017:0512.2CA1501.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 7 IV TVöD-B

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass dem Kläger zukünftig die im Rahmen seiner von 20.15 Uhr – 8.05 Uhr andauernden Schichten die von 23.00 Uhr - 6.00 Uhr geleisteten Arbeitsstunden in voller Höhe auf die tarifliche Arbeitszeit angerechnet werden.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstanden sind. Diese Kosten trägt der Kläger.

  • 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 38.102,40 EUR festgesetzt.

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