Arbeitsgericht Bocholt, 2019-06-06, 1 Ca 135/19

1 Ca 135/19Arbeitsgericht06.06.2019

Regest

1) Der Wiedereinstellungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers ist im Falle eines Betriebsübergangs während des Laufes der Kündigungsfrist ausschließlich gegen den Betriebserwerber gerichtet. 2) Kein Widereinstellungsanspruch, wenn der (behauptete) Betriebsübergang vor Zugang der Kündigung erfolge.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bocholt — 1 Ca 135/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-06

Aktenzeichen: 1 Ca 135/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGBOH:2019:0606.1CA135.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 613 a BGB

Leitsätze

  1. Der Wiedereinstellungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers ist im Falle eines Betriebsübergangs während des Laufes der Kündigungsfrist ausschließlich gegen den Betriebserwerber gerichtet.

  2. Kein Widereinstellungsanspruch, wenn der (behauptete) Betriebsübergang vor Zugang der Kündigung erfolge.

Tenor

  • 1. Die Klage wird abgewiesen.
  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin bei einem Kostenstreitwert in Höhe von 6.897,69 EUR.
  • 3. Der Streitwert wird auf 6.813,00 EUR festgesetzt.

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