2 Ca 361/19•Arbeitsgericht Bocholt, 2019-10-11, 2 Ca 361/19
Arbeitsgericht Bocholt, 2019-10-11, 2 Ca 361/19
2 Ca 361/19Arbeitsgericht11.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bocholt — 2 Ca 361/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-11
Aktenzeichen: 2 Ca 361/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGBOH:2019:1011.2CA361.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 17 II, III KSchG
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 30.01.2019 nicht beendet worden ist.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits werden zu ¾ der Beklagten und zu ¼ dem Kläger auferlegt.
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- Der Wert des Streitgegenstands wird auf 14.320 EUR festgesetzt.
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