Arbeitsgericht Bocholt, 2019-10-11, 2 Ca 361/19

2 Ca 361/19Arbeitsgericht11.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bocholt — 2 Ca 361/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-11

Aktenzeichen: 2 Ca 361/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGBOH:2019:1011.2CA361.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 17 II, III KSchG

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 30.01.2019 nicht beendet worden ist.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu ¾ der Beklagten und zu ¼ dem Kläger auferlegt.
    1. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 14.320 EUR festgesetzt.

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