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3 Ca 327/23•Arbeitsgericht Bocholt, 2023-10-05, 3 Ca 327/23
3 Ca 327/23Arbeitsgericht05.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-05
Aktenzeichen: 3 Ca 327/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGBOH:2023:1005.3CA327.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 41 SGB VI; § 14 IV TzBfG, §§ 611a, 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht endet, wenn der Kläger einen Rentenbescheid über vorzeitiges Altersruhegeld bzw. eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält oder eine entsprechende Leistung bezieht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits zu 55 %, die Beklagte zu 45 %.
Der Streitwert wird auf 53.025,44 € festgesetzt.
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