11 Ca 6399/04•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2004-12-09, 11 Ca 6399/04
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2004-12-09, 11 Ca 6399/04
11 Ca 6399/04Arbeitsgericht09.12.2004
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 11 Ca 6399/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-09
Aktenzeichen: 11 Ca 6399/04
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2004:1209.11CA6399.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Leitsätze
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Tenor
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1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Klägera) 5.381,72 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 839,25 € sowie abzüglich 159,52 € netto (vermögenswirksame Leistungen) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem 2.7.2002b) 5.162,24 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 839,25 €, abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.517,98 €sowie abzüglich 159,52 € netto (vermögenswirksame Leistungen) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem 2.8.2002c) 5.387,58 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 839,25 €, abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.517,98 €sowie abzüglich 159,52 € netto (vermögenswirksame Leistungen) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem 2.9.2002d) 5.737,83 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 839,25 €, abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.517,98 €sowie abzüglich 159,52 € netto (vermögenswirksame Leistungen) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem 2.10.2002e) 5.769,47 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 839,25 €, abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.517,98 €sowie abzüglich 159,52 € netto (vermögenswirksame Leistungen) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem 2.11.2002f) 5.618,03 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 839,25 €, abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.517,98 €sowie abzüglich 159,52 € netto (vermögenswirksame Leistungen) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem 2.12.2002g) 5.271,80 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 839,25 €, abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.517,98 €sowie abzüglich 159,52 € netto (vermögenswirksame Leistungen) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem 2.1.2003h) 5.336,91 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 932,11 € sowie abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.478,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem 2.2.2003i) 5.370,93 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 932,11 € sowie abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.478,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem 2.3.2003j) 5.291,56 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 932,11 € sowie abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.478,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem 2.4.2003k) 2.168,10 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 261,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem 2.5.2003l) 4.646,43 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 386,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem 2.6.2003zu zahlen.
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2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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3. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 54 %,die Beklagte zu 46 % zu tragen.
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4. Streitwert: 94.296,95 €.
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