7 Ca 2689/05•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2005-08-22, 7 Ca 2689/05
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2005-08-22, 7 Ca 2689/05
7 Ca 2689/05Arbeitsgericht22.08.2005
Regest
Dreijährige an Sperrzeiten gekoppelte Verfallfristen bei Stock Appreciation Rights sind wirksam. Es handelt sich nicht um Entgeltzusagen im engeren Sinne. Aktienoptionen bieten lediglich eine Vergütungschance. Stock Appreciation Rights können grundsätzlich nur gegenüber dem vertragsschließenden Konzernunternehmen geltend gemacht werden.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 2689/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-22
Aktenzeichen: 7 Ca 2689/05
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2005:0822.7CA2689.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG, §§ 134, 138, 307 BGB
Leitsätze
Dreijährige an Sperrzeiten gekoppelte Verfallfristen bei Stock Appreciation Rights sind wirksam. Es handelt sich nicht um Entgeltzusagen im engeren Sinne. Aktienoptionen bieten lediglich eine Vergütungschance. Stock Appreciation Rights können grundsätzlich nur gegenüber dem vertragsschließenden Konzernunternehmen geltend gemacht werden.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Der Streitwert beträgt 131.100,00 €.
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