Arbeitsgericht Düsseldorf, 2005-08-22, 7 Ca 2689/05

7 Ca 2689/05Arbeitsgericht22.08.2005

Regest

Dreijährige an Sperrzeiten gekoppelte Verfallfristen bei Stock Appreciation Rights sind wirksam. Es handelt sich nicht um Entgeltzusagen im engeren Sinne. Aktienoptionen bieten lediglich eine Vergütungschance. Stock Appreciation Rights können grundsätzlich nur gegenüber dem vertragsschließenden Konzernunternehmen geltend gemacht werden.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 2689/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-22

Aktenzeichen: 7 Ca 2689/05

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2005:0822.7CA2689.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG, §§ 134, 138, 307 BGB

Leitsätze

Dreijährige an Sperrzeiten gekoppelte Verfallfristen bei Stock Appreciation Rights sind wirksam. Es handelt sich nicht um Entgeltzusagen im engeren Sinne. Aktienoptionen bieten lediglich eine Vergütungschance. Stock Appreciation Rights können grundsätzlich nur gegenüber dem vertragsschließenden Konzernunternehmen geltend gemacht werden.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Der Streitwert beträgt 131.100,00 €.

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