Arbeitsgericht Düsseldorf, 2007-03-01, 14 Ca 5367/06

14 Ca 5367/06Arbeitsgericht01.03.2007

Regest

./.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 Ca 5367/06 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-01

Aktenzeichen: 14 Ca 5367/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2007:0301.14CA5367.06.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 14

Leitsätze

./.

Tenor

  • I. Das Teilversäumnisurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.10.2006 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass

  • 1. festgestellt wird, dass zwischen den Parteien seit dem 03.08.2006 ein sozialversicherungspflichtiges unbefristetes Arbeitsverhältnis außerhalb der Probezeit besteht,

  • 2. die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger das August-Gehalt in Höhe von 1.472,20 Euro brutto nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2006 zu zahlen,

  • 3. die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger die Gehaltsabrechnung für den Monat August 2006 auszustellen.

Im Übrigen wird das Teilversäumnisurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.10.2006 aufgehoben und die Klage als zur Zeit unzulässig abgewiesen.

  • II. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Anmeldebescheinigung zur Sozialversicherung ab dem 03.08.2006 auszuhändigen.

  • III. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5.

  • IV. Streitwert: 9.233,20 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.