4 Ca 3895/07•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2007-10-06, 4 Ca 3895/07
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2007-10-06, 4 Ca 3895/07
4 Ca 3895/07Arbeitsgericht06.10.2007
Regest
Besonders leichtfertige Strafanzeigen können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 3895/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-06
Aktenzeichen: 4 Ca 3895/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2007:1006.4CA3895.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 1 II KSchG
Leitsätze
Besonders leichtfertige Strafanzeigen können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 17.03.2005 (Anlage K3) aufgelöst ist.
2.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die weitere ordentliche Kündigung vom 17.03.2005 (Anlage K4) aufgelöst ist.
3.Der Klageantrag zu 3. wird abgewiesen.
4.Streitwert: 42.000 EUR
5.Die Kosten des Verfahrens werden zu 1/16 dem Kläger und zu 15/16 der Beklagten auferlegt.
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