7 Ca 5089/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-12-02, 7 Ca 5089/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-12-02, 7 Ca 5089/08
7 Ca 5089/08Arbeitsgericht02.12.2008
Regest
Ein Arbeitgeber im öffentlichen-rechtlichen Bereich kann eine Stelle unter Verstoß gegen den Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes endgültig besetzen. Die bloße Annahme des Vertragsangebots des Arbeitgebers stellt noch kein kollusives Zusammenwirken des Stelleninhabers dar.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 5089/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-02
Aktenzeichen: 7 Ca 5089/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:1202.7CA5089.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: §§ 133, 157, 315 BGB; Art. 33 GG; 73 GO NW
Leitsätze
Ein Arbeitgeber im öffentlichen-rechtlichen Bereich kann eine Stelle unter Verstoß gegen den Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes endgültig besetzen. Die bloße Annahme des Vertragsangebots des Arbeitgebers stellt noch kein kollusives Zusammenwirken des Stelleninhabers dar.
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt, der Klägerin eine Tätigkeit als Sachbearbeiterin im Rechtsamt zuzuweisen.
2.Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Schreiben vom 6.6.2008 rechtsunwirksam ist.
3.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Leiterin des Ordnungsamtes zu beschäftigen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5.Der Streitwert beträgt 35.609,39 €.
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