6 BV 181/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-12-18, 6 BV 181/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-12-18, 6 BV 181/08
6 BV 181/08Arbeitsgericht18.12.2008
Regest
1. Die tarifliche Bewertung von einem mit Beamten besetzten Arbeitsplatz stellt keine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung dar. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitsplatzbewertung Auswirkungen auf die Anzahl der Beförderungsdienstposten und einen etwaigen Anspruch auf Zahlung einer Jahresabschlussleistung hat.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 6 BV 181/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-18
Aktenzeichen: 6 BV 181/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:1218.6BV181.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Leitsätze
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Die tarifliche Bewertung von einem mit Beamten besetzten Arbeitsplatz stellt keine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung dar.
-
Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitsplatzbewertung Auswirkungen auf die Anzahl der Beförderungsdienstposten und einen etwaigen Anspruch auf Zahlung einer Jahresabschlussleistung hat.
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
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