Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-12-18, 6 BV 181/08

6 BV 181/08Arbeitsgericht18.12.2008

Regest

1. Die tarifliche Bewertung von einem mit Beamten besetzten Arbeitsplatz stellt keine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung dar. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitsplatzbewertung Auswirkungen auf die Anzahl der Beförderungsdienstposten und einen etwaigen Anspruch auf Zahlung einer Jahresabschlussleistung hat.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 6 BV 181/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-18

Aktenzeichen: 6 BV 181/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:1218.6BV181.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Leitsätze

  1. Die tarifliche Bewertung von einem mit Beamten besetzten Arbeitsplatz stellt keine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung dar.

  2. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitsplatzbewertung Auswirkungen auf die Anzahl der Beförderungsdienstposten und einen etwaigen Anspruch auf Zahlung einer Jahresabschlussleistung hat.

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

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