Arbeitsgericht Düsseldorf, 2009-01-12, 2 Ca 6263/08

2 Ca 6263/08Arbeitsgericht12.01.2009

Regest

Der besondere Kündigungsschutz des § 85 SGB IX setzt nicht voraus, dass der Schwerbehinderte in einem Betrieb beschäftigt wird. Der Kündigungsschutz erstreckt sich auf alle Schwerbehinderte, die in einem wirksamen Arbeitsverhältnis stehen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ca 6263/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-12

Aktenzeichen: 2 Ca 6263/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2009:0112.2CA6263.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 85 SGB IX

Leitsätze

Der besondere Kündigungsschutz des § 85 SGB IX setzt nicht voraus, dass der Schwerbehinderte in einem Betrieb beschäftigt wird. Der Kündigungsschutz erstreckt sich auf alle Schwerbehinderte, die in einem wirksamen Arbeitsverhältnis stehen.

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 10.10.2008 nicht zum 30.11.2008 sein Ende gefunden hat.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.Der Streitwert beträgt 6.600 €.

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