7 Ca 416/09•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2009-06-02, 7 Ca 416/09
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2009-06-02, 7 Ca 416/09
7 Ca 416/09Arbeitsgericht02.06.2009
Regest
Einzelfallentscheidung zu § 14 Abs. 1 S. 2 N. 7 TzBfG
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 416/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-02
Aktenzeichen: 7 Ca 416/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2009:0602.7CA416.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG
Leitsätze
Einzelfallentscheidung zu § 14 Abs. 1 S. 2 N. 7 TzBfG
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
-
Der Streitwert beträgt 8.000,00 €.
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