Arbeitsgericht Düsseldorf, 2009-12-22, 7 Ca 8603/09

7 Ca 8603/09Arbeitsgericht22.12.2009

Regest

Ein Assistenzarzt, der einer Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gegen Zahlung zustimmt, kann den Betrag nicht als Aufwendungs- oder Schadensersatz von seinem Arbeitgeber zurückerstattet verlangen. Dies gilt gerade auch dann, wenn der ihm vorgesetzte Oberarzt keine Suche nach einem vergessenen Bauchtuch, sondern das Ende einer Operation anordnet.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 8603/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-22

Aktenzeichen: 7 Ca 8603/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2009:1222.7CA8603.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 670 BGB, § 823 BGB, § 153a StPO

Leitsätze

Ein Assistenzarzt, der einer Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gegen Zahlung zustimmt, kann den Betrag nicht als Aufwendungs- oder Schadensersatz von seinem Arbeitgeber zurückerstattet verlangen. Dies gilt gerade auch dann, wenn der ihm vorgesetzte Oberarzt keine Suche nach einem vergessenen Bauchtuch, sondern das Ende einer Operation anordnet.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Der Streitwert beträgt 1.000,-- €.

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