Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-05-17, 12 Ca 927/10

12 Ca 927/10Arbeitsgericht17.05.2010

Regest

Das Einsperren von Schülern in einen Raum ohne Lehrer verstößt gegen die Aufsichtspflicht nach § 57 Abs. 1 SchulG und § 9 Abs. 2 ADO.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 12 Ca 927/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-17

Aktenzeichen: 12 Ca 927/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:0517.12CA927.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: §§ 242, 1004, 314 Abs. 2 BGB

Leitsätze

Das Einsperren von Schülern in einen Raum ohne Lehrer verstößt gegen die Aufsichtspflicht nach § 57 Abs. 1 SchulG und § 9 Abs. 2 ADO.

Tenor

  1. Das c. wird verurteilt, die Abmahnung vom 14.01.2010 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Der Kläger und das c. tragen die Kosten des Rechtsstreits jeweils zur Hälfte.

  4. Der Streitwert beträgt 8.000,00 €.

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