12 Ca 927/10•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-05-17, 12 Ca 927/10
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-05-17, 12 Ca 927/10
12 Ca 927/10Arbeitsgericht17.05.2010
Regest
Das Einsperren von Schülern in einen Raum ohne Lehrer verstößt gegen die Aufsichtspflicht nach § 57 Abs. 1 SchulG und § 9 Abs. 2 ADO.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 12 Ca 927/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-17
Aktenzeichen: 12 Ca 927/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:0517.12CA927.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: §§ 242, 1004, 314 Abs. 2 BGB
Leitsätze
Das Einsperren von Schülern in einen Raum ohne Lehrer verstößt gegen die Aufsichtspflicht nach § 57 Abs. 1 SchulG und § 9 Abs. 2 ADO.
Tenor
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Das c. wird verurteilt, die Abmahnung vom 14.01.2010 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Der Kläger und das c. tragen die Kosten des Rechtsstreits jeweils zur Hälfte.
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Der Streitwert beträgt 8.000,00 €.
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