Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-05-28, 1 Ca 6322/09

1 Ca 6322/09Arbeitsgericht28.05.2010

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 1 Ca 6322/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-28

Aktenzeichen: 1 Ca 6322/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:0528.1CA6322.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: .

Leitsätze

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Tenor

Es wird festgestellt, dass das entsprechend Punkt 1.4.1. der bei der Beklagten geltenden Versorgungsordnung der E. in der Fassung von Januar 1990 als Grundlage für die Berechnung der Bankrente des Klägers dienende "pensionsfähige Jahresgehalt" neben dem Grundgehalt auch der Zuschlag für die Einordnung seiner Filiale in die Filialstufe "Premiumfiliale" einschließt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 75% und der Beklagten zu 25% auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 78.274,90 Euro festgesetzt.

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