7 Ca 2107/10•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-07-20, 7 Ca 2107/10
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-07-20, 7 Ca 2107/10
7 Ca 2107/10Arbeitsgericht20.07.2010
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 2107/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-20
Aktenzeichen: 7 Ca 2107/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:0720.7CA2107.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG
Leitsätze
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin bei der Beklagten nicht aufgrund Befristung vom 28.05.2008 zum 21.06.2010 beendet wird, sondern über den vorgenannten Zeitpunkt hinaus unverändert fortbesteht.
2.Das c. hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Der Streitwert wird auf 7.045,95 € festgesetzt.
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