Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-07-20, 7 Ca 2107/10

7 Ca 2107/10Arbeitsgericht20.07.2010

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 2107/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-20

Aktenzeichen: 7 Ca 2107/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:0720.7CA2107.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG

Leitsätze

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin bei der Beklagten nicht aufgrund Befristung vom 28.05.2008 zum 21.06.2010 beendet wird, sondern über den vorgenannten Zeitpunkt hinaus unverändert fortbesteht.

2.Das c. hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.Der Streitwert wird auf 7.045,95 € festgesetzt.

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