Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-07-28, 4 BV 80/10

4 BV 80/10Arbeitsgericht28.07.2010

Regest

Das Fehlverhalten eines Wahlvorstandsmitglieds bei der Prüfung von Wahlvorschlägen, die ihm bekannte Unwirksamkeit eines Wahlvorschlags nicht mitzuteilen, führt dann zur Unwirksamkeit der Betriebsratswahl, wenn dadurch eine Korrektur der Liste vereitelt wird.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 BV 80/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-28

Aktenzeichen: 4 BV 80/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:0728.4BV80.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: §§ 6, 7, 8 WO 2001 BetrVG

Leitsätze

Das Fehlverhalten eines Wahlvorstandsmitglieds bei der Prüfung von Wahlvorschlägen, die ihm bekannte Unwirksamkeit eines Wahlvorschlags nicht mitzuteilen, führt dann zur Unwirksamkeit der Betriebsratswahl, wenn dadurch eine Korrektur der Liste vereitelt wird.

Tenor

Die Betriebsratswahl vom 22.04.2010 wird für unwirksam erklärt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.