4 Ca 3150/10•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-22, 4 Ca 3150/10
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-22, 4 Ca 3150/10
4 Ca 3150/10Arbeitsgericht22.09.2010
Regest
Das Recht des Arbeitgebers, einen Dienstordnungsangestellten außerordentlich zu kündigen, ist nicht eingeschränkt.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 3150/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-22
Aktenzeichen: 4 Ca 3150/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:0922.4CA3150.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 626 BGB
Leitsätze
Das Recht des Arbeitgebers, einen Dienstordnungsangestellten außerordentlich zu kündigen, ist nicht eingeschränkt.
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
-
Der Streitwert beträgt 12.000,00 €.
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