Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-22, 4 Ca 3150/10

4 Ca 3150/10Arbeitsgericht22.09.2010

Regest

Das Recht des Arbeitgebers, einen Dienstordnungsangestellten außerordentlich zu kündigen, ist nicht eingeschränkt.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 3150/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-22

Aktenzeichen: 4 Ca 3150/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:0922.4CA3150.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

Das Recht des Arbeitgebers, einen Dienstordnungsangestellten außerordentlich zu kündigen, ist nicht eingeschränkt.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Der Streitwert beträgt 12.000,00 €.

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