4 Ca 4023/10•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-29, 4 Ca 4023/10
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-29, 4 Ca 4023/10
4 Ca 4023/10Arbeitsgericht29.09.2010
Regest
Die Inanspruchnahme des dritten Jahres der Elternzeit im dritten Lebensjahr des Kindes bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 4023/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-29
Aktenzeichen: 4 Ca 4023/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:0929.4CA4023.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 15, 16 BEEG
Leitsätze
Die Inanspruchnahme des dritten Jahres der Elternzeit im dritten Lebensjahr des Kindes bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers.
Tenor
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Es wird festgestellt, dass sich die Klägerin im Rahmen des zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnisses auch über den 15.08.2010 hinaus bis zum 07.06.2011 in Elternzeit befindet.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu ¼ und die Beklagte zu ¾
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Der Streitwert beträgt 7.171,66 €.
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