Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-29, 4 Ca 4023/10

4 Ca 4023/10Arbeitsgericht29.09.2010

Regest

Die Inanspruchnahme des dritten Jahres der Elternzeit im dritten Lebensjahr des Kindes bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 4023/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-29

Aktenzeichen: 4 Ca 4023/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:0929.4CA4023.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: §§ 15, 16 BEEG

Leitsätze

Die Inanspruchnahme des dritten Jahres der Elternzeit im dritten Lebensjahr des Kindes bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers.

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass sich die Klägerin im Rahmen des zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnisses auch über den 15.08.2010 hinaus bis zum 07.06.2011 in Elternzeit befindet.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu ¼ und die Beklagte zu ¾

  3. Der Streitwert beträgt 7.171,66 €.

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