8 BV 71/10•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-29, 8 BV 71/10
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-29, 8 BV 71/10
8 BV 71/10Arbeitsgericht29.09.2010
Regest
Eine einheitliche Leitung ist bei konzerngebundenen Unternehmen zu verneinen, wenn die einzelnen Unternehmen in einer Matrixstruktur Business Units zugeordnet sind, in denen die Unternehmensplanung zentral über die Managementteams der Business Units gesteuert wird.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 8 BV 71/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-29
Aktenzeichen: 8 BV 71/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:0929.8BV71.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: ...
Leitsätze
Eine einheitliche Leitung ist bei konzerngebundenen Unternehmen zu verneinen, wenn die einzelnen Unternehmen in einer Matrixstruktur Business Units zugeordnet sind, in denen die Unternehmensplanung zentral über die Managementteams der Business Units gesteuert wird.
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
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