Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-09-29, 8 BV 71/10

8 BV 71/10Arbeitsgericht29.09.2010

Regest

Eine einheitliche Leitung ist bei konzerngebundenen Unternehmen zu verneinen, wenn die einzelnen Unternehmen in einer Matrixstruktur Business Units zugeordnet sind, in denen die Unternehmensplanung zentral über die Managementteams der Business Units gesteuert wird.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 8 BV 71/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-29

Aktenzeichen: 8 BV 71/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:0929.8BV71.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: ...

Leitsätze

Eine einheitliche Leitung ist bei konzerngebundenen Unternehmen zu verneinen, wenn die einzelnen Unternehmen in einer Matrixstruktur Business Units zugeordnet sind, in denen die Unternehmensplanung zentral über die Managementteams der Business Units gesteuert wird.

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

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