4 Ca 4325/10•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-10-27, 4 Ca 4325/10
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-10-27, 4 Ca 4325/10
4 Ca 4325/10Arbeitsgericht27.10.2010
Regest
Die Durchführung einer Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß § 219 StGB stellt keine ärztliche Behandlung i.S.d. § 7 der Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein dar.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 4325/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-27
Aktenzeichen: 4 Ca 4325/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:1027.4CA4325.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 7 BO Ärztekammer Nordrhein
Leitsätze
Die Durchführung einer Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß § 219 StGB stellt keine ärztliche Behandlung i.S.d. § 7 der Berufsordnung der Ärztekammer Nordrhein dar.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.
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Der Streitwert beträgt 4.430,03 €
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