4 Ca 5638/10•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-11-03, 4 Ca 5638/10
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-11-03, 4 Ca 5638/10
4 Ca 5638/10Arbeitsgericht03.11.2010
Regest
Eine Kettenbefristung einer Lehrkraft im Öffentlichen Dienst kann auch den durch das Landesarbeitsgericht Köln mit Vorlagebeschlüssen vom 13.04.2010, 7 Sa 1150/09 und 7 Sa 1224/09 geforderten strengen Anforderungen genügen, wenn die Lehrkraft in unterschiedlichen Umfängen an unterschiedlichen Schulen bei unterschiedlichen Bezirksregierungen beschäftigt war.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 5638/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-03
Aktenzeichen: 4 Ca 5638/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:1103.4CA5638.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG; § 5 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG vom 28.06.1999
Leitsätze
Eine Kettenbefristung einer Lehrkraft im Öffentlichen Dienst kann auch den durch das Landesarbeitsgericht Köln mit Vorlagebeschlüssen vom 13.04.2010, 7 Sa 1150/09 und 7 Sa 1224/09 geforderten strengen Anforderungen genügen, wenn die Lehrkraft in unterschiedlichen Umfängen an unterschiedlichen Schulen bei unterschiedlichen Bezirksregierungen beschäftigt war.
Tenor
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Die Klage wird, soweit sie nicht Gegenstand des Teilvergleichs vom 03.11.2010 ist, abgewiesen.
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Die Kosten der Entscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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Der Streitwert beträgt 12.304,17 €.
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Eine gesonderte Zulassung der Berufung erfolgt nicht.
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