Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-11-03, 4 Ca 5638/10

4 Ca 5638/10Arbeitsgericht03.11.2010

Regest

Eine Kettenbefristung einer Lehrkraft im Öffentlichen Dienst kann auch den durch das Landesarbeitsgericht Köln mit Vorlagebeschlüssen vom 13.04.2010, 7 Sa 1150/09 und 7 Sa 1224/09 geforderten strengen Anforderungen genügen, wenn die Lehrkraft in unterschiedlichen Umfängen an unterschiedlichen Schulen bei unterschiedlichen Bezirksregierungen beschäftigt war.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 5638/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-03

Aktenzeichen: 4 Ca 5638/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:1103.4CA5638.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG; § 5 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG vom 28.06.1999

Leitsätze

Eine Kettenbefristung einer Lehrkraft im Öffentlichen Dienst kann auch den durch das Landesarbeitsgericht Köln mit Vorlagebeschlüssen vom 13.04.2010, 7 Sa 1150/09 und 7 Sa 1224/09 geforderten strengen Anforderungen genügen, wenn die Lehrkraft in unterschiedlichen Umfängen an unterschiedlichen Schulen bei unterschiedlichen Bezirksregierungen beschäftigt war.

Tenor

  1. Die Klage wird, soweit sie nicht Gegenstand des Teilvergleichs vom 03.11.2010 ist, abgewiesen.

  2. Die Kosten der Entscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

  3. Der Streitwert beträgt 12.304,17 €.

  4. Eine gesonderte Zulassung der Berufung erfolgt nicht.

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