2 Ca 5395/10•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-11-29, 2 Ca 5395/10
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-11-29, 2 Ca 5395/10
2 Ca 5395/10Arbeitsgericht29.11.2010
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ca 5395/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-29
Aktenzeichen: 2 Ca 5395/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:1129.2CA5395.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: .
Leitsätze
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Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehende, durch Arbeitsvertrag vom 01.08.2008 ("International Assignment Letter") begründete und durch Vereinbarung von 08.06.2009 verlängerte Arbeitsverhältnis weder durch die Kündigung vom 15.07.2010, zugegangen am 30.07.2010, noch durch die Kündigung der Beklagten vom 27.08.2010 ("Recall"), zugegangen am 02.09.2010, aufgelöst worden ist.
2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Kündigung vom 15.07.2010 und 27.08.2010 zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Expansion Director am Standort N. 000 real,-Hypermarket in S. weiter zu beschäftigen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 89 % und der Kläger zu 11 %.
5.Der Streitwert wird auf 299.505,96 € festgesetzt.
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