Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-12-06, 2 Ca 533/10

2 Ca 533/10Arbeitsgericht06.12.2010

Regest

1. Das zum Schadensersatz verpflichtende Ereignis ist in einem Feststellungsantrag hinreichend genau zu bezeichnen. Die Angabe "die Untergrabung des Geschäftsbetriebs" als schadensstiftendes Ereignis ist unzureichend. 2. Zu Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen bei unzulässigem Wettbewerb

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ca 533/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-06

Aktenzeichen: 2 Ca 533/10

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:1206.2CA533.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 253 ZPO, §§ 280, 823 BGB

Leitsätze

  1. Das zum Schadensersatz verpflichtende Ereignis ist in einem Feststellungsantrag hinreichend genau zu bezeichnen. Die Angabe "die Untergrabung des Geschäftsbetriebs" als schadensstiftendes Ereignis ist unzureichend.
  2. Zu Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen bei unzulässigem Wettbewerb

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.Der Streitwert wird auf 45.225,66 € festgesetzt.

4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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