2 Ca 533/10•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-12-06, 2 Ca 533/10
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2010-12-06, 2 Ca 533/10
2 Ca 533/10Arbeitsgericht06.12.2010
Regest
1. Das zum Schadensersatz verpflichtende Ereignis ist in einem Feststellungsantrag hinreichend genau zu bezeichnen. Die Angabe "die Untergrabung des Geschäftsbetriebs" als schadensstiftendes Ereignis ist unzureichend. 2. Zu Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen bei unzulässigem Wettbewerb
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ca 533/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-06
Aktenzeichen: 2 Ca 533/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2010:1206.2CA533.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 253 ZPO, §§ 280, 823 BGB
Leitsätze
- Das zum Schadensersatz verpflichtende Ereignis ist in einem Feststellungsantrag hinreichend genau zu bezeichnen. Die Angabe "die Untergrabung des Geschäftsbetriebs" als schadensstiftendes Ereignis ist unzureichend.
- Zu Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen bei unzulässigem Wettbewerb
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Der Streitwert wird auf 45.225,66 € festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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