Arbeitsgericht Düsseldorf, 2011-06-20, 12 Ca 1656/11

12 Ca 1656/11Arbeitsgericht20.06.2011

Regest

Mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einem Dienstherrn werden bei der Berechnung der tariflichen Jahressonderzahlung zusammengerechnet. Zeiten der Unterbrechung führen nicht dazu, dass die Vorbeschäftigung im Kalenderjahr bei der Berechnung herausfällt.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 12 Ca 1656/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-20

Aktenzeichen: 12 Ca 1656/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2011:0620.12CA1656.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 20 Abs. 4 TV-L

Leitsätze

Mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einem Dienstherrn werden bei der Berechnung der tariflichen Jahressonderzahlung zusammengerechnet. Zeiten der Unterbrechung führen nicht dazu, dass die Vorbeschäftigung im Kalenderjahr bei der Berechnung herausfällt.

Tenor

1.E. c.nd wird verurteilt, 664,94 EUR (i.W. sechshundertvierundsechzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2009 an die Klägerin zu zahlen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt e. c.nd.

3.Der Streitwert wird festgesetzt auf 664,94 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.