Arbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-28, 12 Ca 4669/11

12 Ca 4669/11Arbeitsgericht28.11.2011

Regest

Eine Betriebsvereinbarung, nach der die zum Stichtag beschäftigten Teilzeitarbeitnehmer mit sofortiger Wirkung auf Vollzeit aufgestockt werden, ist unwirksam, weil damit die Betriebsparteien die Individualrechte der einzelnen Arbeitnehmer nicht beachtet haben. Die Entscheidung, ob ein Arbeitsverhältnis als Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis begründet und geführt wird, gehört zum Kernbereich der Vertragsfreiheit zwischen Arabeitnehmer und Arbeitgeber.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 12 Ca 4669/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-28

Aktenzeichen: 12 Ca 4669/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2011:1128.12CA4669.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: .

Leitsätze

Eine Betriebsvereinbarung, nach der die zum Stichtag beschäftigten Teilzeitarbeitnehmer mit sofortiger Wirkung auf Vollzeit aufgestockt werden, ist unwirksam, weil damit die Betriebsparteien die Individualrechte der einzelnen Arbeitnehmer nicht beachtet haben. Die Entscheidung, ob ein Arbeitsverhältnis als Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis begründet und geführt wird, gehört zum Kernbereich der Vertragsfreiheit zwischen Arabeitnehmer und Arbeitgeber.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.Der Streitwert wird festgesetzt auf 2.887,68 €.

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