12 Ca 4669/11•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-28, 12 Ca 4669/11
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-28, 12 Ca 4669/11
12 Ca 4669/11Arbeitsgericht28.11.2011
Regest
Eine Betriebsvereinbarung, nach der die zum Stichtag beschäftigten Teilzeitarbeitnehmer mit sofortiger Wirkung auf Vollzeit aufgestockt werden, ist unwirksam, weil damit die Betriebsparteien die Individualrechte der einzelnen Arbeitnehmer nicht beachtet haben. Die Entscheidung, ob ein Arbeitsverhältnis als Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis begründet und geführt wird, gehört zum Kernbereich der Vertragsfreiheit zwischen Arabeitnehmer und Arbeitgeber.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 12 Ca 4669/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-28
Aktenzeichen: 12 Ca 4669/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2011:1128.12CA4669.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: .
Leitsätze
Eine Betriebsvereinbarung, nach der die zum Stichtag beschäftigten Teilzeitarbeitnehmer mit sofortiger Wirkung auf Vollzeit aufgestockt werden, ist unwirksam, weil damit die Betriebsparteien die Individualrechte der einzelnen Arbeitnehmer nicht beachtet haben. Die Entscheidung, ob ein Arbeitsverhältnis als Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis begründet und geführt wird, gehört zum Kernbereich der Vertragsfreiheit zwischen Arabeitnehmer und Arbeitgeber.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Der Streitwert wird festgesetzt auf 2.887,68 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.