Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-04, 12 Ca 5349/12

12 Ca 5349/12Arbeitsgericht04.03.2012

Regest

Eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten ist nicht zu beanstanden, wenn die Versorgungsordnung bei der Berechnung der Betriebsrente für Arbeiter und Angestellte jeweils an die unterschiedlichen tarifvertraglichen Vergütungssysteme anknüpft.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 12 Ca 5349/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-04

Aktenzeichen: 12 Ca 5349/12

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2012:0304.12CA5349.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: .

Leitsätze

Eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten ist nicht zu beanstanden, wenn die Versorgungsordnung bei der Berechnung der Betriebsrente für Arbeiter und Angestellte jeweils an die unterschiedlichen tarifvertraglichen Vergütungssysteme anknüpft.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.Der Streitwert wird festgesetzt auf 3.745,44 €

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