14 Ca 6781/11•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-05, 14 Ca 6781/11
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-05, 14 Ca 6781/11
14 Ca 6781/11Arbeitsgericht05.03.2012
Regest
Einzelfallentscheidung zum Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG wegen unterlassener Einldung eines schwerbehinderten Bewerbers auf eine Stelle als Vertretungslehrers zum Vorstellungsgespräch, insbesondere zur Frage der offensichtlich fehlenden Eignung sowie zurFrage der Ernsthaftigkeit der Bewerbung bei Mehrfachbewerbung an verschiedenen Schulen.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 Ca 6781/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-05
Aktenzeichen: 14 Ca 6781/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2012:0305.14CA6781.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: .
Leitsätze
Einzelfallentscheidung zum Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG wegen unterlassener Einldung eines schwerbehinderten Bewerbers auf eine Stelle als Vertretungslehrers zum Vorstellungsgespräch, insbesondere zur Frage der offensichtlich fehlenden Eignung sowie zurFrage der Ernsthaftigkeit der Bewerbung bei Mehrfachbewerbung an verschiedenen Schulen.
Tenor
- E. wird verurteilt, dem Kläger eine Entschädi-
gung i.H.v. 3.710,88 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage
abgewiesen.
- E. hat die Kosten des Rechtsstreits zu 88 %, der
Kläger zu 12 % zu tragen.
-
Der Streitwert beträgt 4.200,-- Euro.
-
Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits von Gesetzes wegen
statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.
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