Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-05, 14 Ca 6781/11

14 Ca 6781/11Arbeitsgericht05.03.2012

Regest

Einzelfallentscheidung zum Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG wegen unterlassener Einldung eines schwerbehinderten Bewerbers auf eine Stelle als Vertretungslehrers zum Vorstellungsgespräch, insbesondere zur Frage der offensichtlich fehlenden Eignung sowie zurFrage der Ernsthaftigkeit der Bewerbung bei Mehrfachbewerbung an verschiedenen Schulen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 Ca 6781/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-05

Aktenzeichen: 14 Ca 6781/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2012:0305.14CA6781.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: .

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zum Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG wegen unterlassener Einldung eines schwerbehinderten Bewerbers auf eine Stelle als Vertretungslehrers zum Vorstellungsgespräch, insbesondere zur Frage der offensichtlich fehlenden Eignung sowie zurFrage der Ernsthaftigkeit der Bewerbung bei Mehrfachbewerbung an verschiedenen Schulen.

Tenor

  1. E. wird verurteilt, dem Kläger eine Entschädi-

gung i.H.v. 3.710,88 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage

abgewiesen.

  1. E. hat die Kosten des Rechtsstreits zu 88 %, der

Kläger zu 12 % zu tragen.

  1. Der Streitwert beträgt 4.200,-- Euro.

  2. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits von Gesetzes wegen

statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.

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