2 Ca 2404/12•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-05-15, 2 Ca 2404/12
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-05-15, 2 Ca 2404/12
2 Ca 2404/12Arbeitsgericht15.05.2012
Regest
Ein Arbeitgeber muss einem Bewerber alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte (BAG, 29.06.1988 5 AZR 433/87). Es kann dahinstehen, ob ein Bewerber je nach Bedeutung der ausgeschriebenen Stelle Flugkosten für erforderlich halten darf. Jedenfalls ist es nicht üblich und es besteht auch kein Bedürfnis, unabhängig von der Bedeutung der ausgeschriebenen Stelle Flugkosten als erstattungsfähig anzusehen.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ca 2404/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-15
Aktenzeichen: 2 Ca 2404/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2012:0515.2CA2404.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 670 BGB
Leitsätze
Ein Arbeitgeber muss einem Bewerber alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte (BAG, 29.06.1988 5 AZR 433/87).
Es kann dahinstehen, ob ein Bewerber je nach Bedeutung der ausgeschriebenen Stelle Flugkosten für erforderlich halten darf. Jedenfalls ist es nicht üblich und es besteht auch kein Bedürfnis, unabhängig von der Bedeutung der ausgeschriebenen Stelle Flugkosten als erstattungsfähig anzusehen.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Der Streitwert beträgt 195,00 €.
4.Die Berufung wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.