Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-07-06, 3 Ga 44/12

3 Ga 44/12Arbeitsgericht06.07.2012

Regest

Herabsetzende Äußerungen im Rahmen von Streikmaßnahmen sind im Kontext der Tarifauseinandersetzung zu betrachten. Zu prüfen ist insbesondere, ob die betreffende Äußerung eine Wahrnehmung berechtigter Interessen im Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen darstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zugespitzte Äußerungen im Rahmen von Streikmaßnahmen verkehrsüblich sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 09.11.1994 - 2 Sa 1128/94 - LAGE § 1004 BGB Nr. 2). Tarifauseinandersetzungen unterscheiden sich sowohl in ihrem Ablauf als auch in ihrem Ton von Vertragsverhandlungen im Individualarbeitsrecht; diesem Unterschied muss auch bei der Bewertung von herabsetzenden Äußerungen im Rahmen einer Unterlassungsklage ausreichend Rechnung getragen werden.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ga 44/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-06

Aktenzeichen: 3 Ga 44/12

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2012:0706.3GA44.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: ...

Leitsätze

Herabsetzende Äußerungen im Rahmen von Streikmaßnahmen sind im Kontext der Tarifauseinandersetzung zu betrachten. Zu prüfen ist insbesondere, ob die betreffende Äußerung eine Wahrnehmung berechtigter Interessen im Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen darstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zugespitzte Äußerungen im Rahmen von Streikmaßnahmen verkehrsüblich sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 09.11.1994 - 2 Sa 1128/94 - LAGE § 1004 BGB Nr. 2). Tarifauseinandersetzungen unterscheiden sich sowohl in ihrem Ablauf als auch in ihrem Ton von Vertragsverhandlungen im Individualarbeitsrecht; diesem Unterschied muss auch bei der Bewertung von herabsetzenden Äußerungen im Rahmen einer Unterlassungsklage ausreichend Rechnung getragen werden.

Tenor

I.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

III.

Der Streitwert wird auf 8.000,00 Euro festgesetzt.

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